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Gendarmerie und Gerichtstag

Anzeige, Ermittlung, Arrestzelle, Vernehmung und Gerichtstag: wie die Gendarmerie von Bad Tratsching arbeitet und welche Strafen drohen.

Am Ende der Hauptstraße liegt der Gendarmerieposten. Postenkommandant ist Abteilungsinspektor Rupert Steinlechner, an seiner Seite arbeitet Inspektor Gerald Haselsteiner. Der Postenkommandant will seine Ruhe, der junge Inspektor will endlich einen Fall.

Anzeigen

Wer etwas beobachtet hat, kann im Gendarmerieposten Anzeige erstatten. Formulare gibt es dort und im Gemeindeamt. Außerhalb der Öffnungszeiten erreichst du unter 133 die Bezirksleitzentrale. Eine falsche Anzeige kostet Ruf und macht dich selbst verdächtig.

Ermittlung

Die Gendarmerie ermittelt nicht sofort, sondern nach einer Weile. Sie befragt Zeugen und sucht nach Beweisen. Durchsucht wird nur, wer unter starkem Verdacht steht, wer von einem Zeugen gesehen wurde oder gegen wen ein Beweisstück vorliegt.

Arrestzelle

Wer auf frischer Tat ertappt wird, landet in der Arrestzelle des Postens. Bis zum Gerichtstag kannst du dort nur sprechen und dich umsehen.

Vernehmung

Bei einer Vernehmung wird ins Protokoll aufgenommen, was du sagst. Wer lügt und dabei auffällt, macht sich verdächtiger. Wer für die fragliche Zeit ein Alibi hat, ist entlastet. Ein Geständnis halbiert die Strafe.

Der Gerichtstag

Am fünften Urlaubstag ist um 20:30 Uhr Gerichtstag. Verurteilt wird nur, wer eine Tat nachweislich begangen hat. Als Nachweis gilt eines davon:

  • zwei Zeugen
  • ein Zeuge und ein Beweisstück
  • ein Foto, das die Tat zeigt
  • ein Geständnis
  • zwei Beweisstücke

Taten, die sich nicht nachweisen lassen, bleiben unbewiesen. Das Urteil steht im Rückblick am Ende des Urlaubs.

Strafen

Eine Verurteilung kostet eine Geldstrafe und Ruf, bei manchen Taten auch Arrest oder Haft. Bei Diebstahl, Sabotage und fremder Post geht die Geldstrafe an den Geschädigten.

TatGeldstrafeAußerdem
Streich200 S
Diebstahl300 S
Sabotage300 S
Üble Nachrede300 S
Betrug400 S12 Stunden Arrest
Jemandem heimlich etwas ins Essen oder Getränk geben400 S24 Stunden Arrest
Einbruch500 S12 Stunden Arrest
Fremde Post öffnen oder verändern500 S
Fälschung600 S24 Stunden Arrest
Erpressung800 SHaft
Bestechung1.000 SHaft